Datenschutzordnung bei ZuzeZamme

Präambel

ZuzeZamme ist eine überparteiliche und überkonfessionelle Initiative aus Zuzenhausen für Demokratie und Vielfalt sowie Ortsgruppe des Bündnisses für Toleranz in Sinsheim. Wir verarbeiten in unserer Arbeit personenbezogene Daten – etwa im Rahmen der Organisation, der Öffentlichkeitsarbeit und im Austausch mit Unterstützer:innen. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Gruppe zu gewährleisten, gibt sich ZuzeZamme die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

ZuzeZamme verarbeitet personenbezogene Daten u. a. von Mitgliedern und Unterstützer:innen, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an unseren Veranstaltungen sowie Mitwirkenden, sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z. B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen von ZuzeZamme, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder und Unterstützer:innen

1. ZuzeZamme verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

2. Im Rahmen der Mitwirkung bei ZuzeZamme verarbeiten wir insbesondere die folgenden Daten: Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Datum des Beitritts bzw. der Mitwirkung bei ZuzeZamme, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Bankverbindung (z. B. für einen Mitgliedsbeitrag im Rahmen des Bündnisses für Toleranz in Sinsheim) sowie ggf. Funktion oder Aufgabe innerhalb der Gruppe.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über unsere Aktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, im Flyer und in Internetauftritten veröffentlicht und ggf. an die Presse weitergegeben.

2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

3. Auf der Internetseite von ZuzeZamme werden die Daten der Ansprechpersonen unserer Gruppe mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind die Ansprechpersonen von ZuzeZamme. Die Aufgabe ist aktuell Dr. Judith Schlegl zugeordnet, soweit unsere Gruppe nichts Abweichendes festlegt.

Die zuständige Ansprechperson stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Sie ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitglieder- und Unterstützerdaten

1. Listen von Mitgliedern, Unterstützer:innen oder Teilnehmenden werden den jeweiligen Mitwirkenden bei ZuzeZamme insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern oder Unterstützer:innen dürfen an andere Mitwirkende nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnahmelisten, in die sich Teilnehmende von Treffen und Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht eine mitwirkende Person glaubhaft, dass sie eine Kontaktliste zur Wahrnehmung berechtigter Interessen innerhalb der Gruppe benötigt, stellen die Ansprechpersonen eine Kopie mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Die anfragende Person hat vorher zu versichern, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und danach vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet ZuzeZamme einen eigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der internen Kommunikation der Gruppe genutzt wird.

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc" zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitwirkenden bei ZuzeZamme, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt bei ZuzeZamme den Freiwilligen für Öffentlichkeitsarbeit.

2. Die für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Person ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

§ 9 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitwirkenden von ZuzeZamme dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung werden innerhalb der Gruppe besprochen und, soweit erforderlich, angemessen geahndet.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde bei ZuzeZamme am 01.09.2026 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.

Hinweis

Diese Ordnung wurde auf Grundlage einer Vorlage an den Kontext von ZuzeZamme als überkonfessionelle, nicht eingetragene Demokratie-Initiative angepasst. Da ZuzeZamme kein eigener eingetragener Verein ist, empfiehlt es sich, diesen Text einmal von einer sachkundigen Person (z. B. beim Bündnis für Toleranz in Sinsheim oder einer Rechtsberatung) gegenprüfen zu lassen.